Allgemeine Geschäftsbedingungen
RUNNERSFLOWS – YOGA & LAUFEN
Christiane Grötzl, BA MSc.
Johannagasse 4B 1/9 1050 Wien, Österreich
(in der Folge kurz: Runnersflows)
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Runnersflows gelten für alle Angebote und Dienstleistungen von Runnersflows. Mit dem Erwerb eines „Tickets“ (Einzelticket, 5er Block, 10er Block, Event-Ticket), das zur Nutzung einer von Runnersflows angebotenen Dienstleistung berechtigt oder der Anmeldung zu einem Event entweder in Person oder online, kommt es zu einem Vertragsabschluss mit Runnersflows und akzeptiert der/die Kunde/in die nachstehenden AGB. Es gilt zwischen offenen Einheiten (laut Ausschreibung, Besuch grundsätzlich ohne Voranmeldung möglich) und Events (spezielle Einheiten, Anmeldung notwendig) zu unterscheiden.
2. Teilnahmerechte & Verhaltenspflicht
a) Der/die Kunde/in ist mit dem Erwerb eines gültigen Tickets/Anmeldung für eine Dienstleistung von Runnersflows berechtigt, die Räumlichkeiten der Location
zu den angebotenen Kurszeiten zu nutzen. Außerdem ist der/die Kundin dazu berechtigt die Räumlichkeiten der Location jeweils 20 Minuten vor und nach Beendigung der Einheit zu nutzen.
b) Alle angebotenen Leistungen von Runnersflows stehen dem/der Kunden/in bei entsprechender Bezahlung grundsätzlich offen. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen. Sowohl für Events als auch für offene Trainings gelten begrenzte Teilnehmeranzahlen. Allenfalls vorausgesetzte persönliche Bedingungen für die Teilnahme an bestimmten Einheiten müssen von dem/der Kunde/in erfüllt werden. Sofern der/die Kunde/in die vorausgesetzten persönlichen Bedingungen nicht erfüllt, besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung von Runnersflows.
c) Angemeldete Kunden/innen müssen bis fünf Minuten vor Trainings oder Event-Beginn am angegebenen Ort anwesend sein,
anderenfalls der reservierte Platz für andere Kunden freigegeben wird und das nicht rechtzeitige Erscheinen des/der Kunden/in wie eine späte Stornierung gewertet wird.
d) Der/die Kunde/in hat sich während des Aufenthalts bei Runnersflows wie folgt zu
verhalten:
– Es darf zu keiner Störung des Ablaufes der Einheiten oder Events kommen
– Es darf zu keiner Beeinträchtigung der anderen TeilnehmerInnen kommen
– Während den Einheiten oder Events ist Ruhe einzuhalten und Störungen durch Geräte wie Mobiltelefone zu vermeiden.
Das Team von Runnersflows darf dem/der Kunden/in entsprechende Weisungen erteilen und diesen auf seine Verhaltenspflichten hinweisen. Sollte der/die Kunde/in gegen diese Verhaltenspflichten und die entsprechenden Weisungen des Teams von Runnersflows verstoßen oder es zu Tätlichkeiten, Beleidigungen, Bedrohungen, sexueller Belästigung, Diebstahl, mangelnder Hygiene etc. kommen, kann der Zutritt zur vorgegeben Location bereits beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer bzw. unter Verfall offener Tickets (z.B. 5er Blöcke) verwehrt werden. In einem solchen Fall kommt es nicht zu einer Rückerstattungspflicht seitens Runnersflows.
e) Auf Anfrage des Teams von Runnersflows ist der/die Kunde/in dazu verpflichtet, sich auszuweisen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, kann ihm/ihr die Teilnahme untersagt werden.
f) Zudem hat Runnersflows das Recht, ohne Angabe von Gründen die (weitere) Leistungserbringung abzulehnen. In einem solchen Fall sind noch nicht konsumierte
Tickets/Laufzeitverträge aliquot zurückzuerstatten.
3. Vertragsarten, Preise und Konditionen
a) Tickets/Verträge
Bei Runnersflows gibt es für den/die Kunden/in die Möglichkeit aus den nachfolgenden Tickets/Verträgen zu wählen:
– Probetraining: Gilt für die Teilnahme an einer 30 minütigen offenen Online-Einheit. Das Probetraining-Angebot besteht nur einmal für Neukunden mit Wohnsitz oder Arbeitssitz in Wien. Es ist weder übertragbar noch refundierbar. Events und spezielle Einheiten sind ausgenommen.
– Einzel Tickets: Gilt, abhängig vom konkreten Ticket, für die Teilnahme an einer einzelnen Einheit oder einem Workshop oder einem Event.
– Ticket 5er-Block: Gilt für die Teilnahme an 5 Trainings. Keine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten möglich. 12 Monate ab der ersten Einheit gültig.
– Ticket 10er-Block: Gilt für die Teilnahme an 10 Trainings. Keine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten möglich. 12 Monate ab der ersten Einheit gültig.
Events (spezielle Einheiten) sind ausgenommen.
b) Preise und Zahlung
Alle Preise sind Endverbraucherpreise. Die Zahlung erfolgt unverzüglich beim Kauf des jeweiligen Tickets in bar oder Überweisung.
c) Stornierungen von Events, Trainings und offenen Einheiten
Stornierungen können nur schriftliche erfolgen. Die Stornierung von offenen Klassen ist bis zu 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn kostenlos möglich. Bei einer späteren Stornierung, wird der volle Betrag fällig.
Event Buchungen können nur schriftlich storniert werden, die Event-Gebühr ist nicht refundierbar. Im Falle von Stornierungen, die 7 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen, erhält der/die Kunde/in eine Gutschrift abzüglich 20% der Kursgebühr. Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor Kursbeginn, erfolgt keine Erstattung der Kursgebühr in Form einer Gutschrift.
d) Begrenzte Teilnehmerzahl und Änderungen
Die Teilnahme an den offenen Einheiten (lt. Ausschreibung) erfolgt prinzipiell ohne Anmeldung. Allerdings verfügen einige Räumlichkeiten nur über eine begrenzte Teilnehmerkapazität. Plätze können somit nicht garantiert werden und empfiehlt sich eine Voranmeldung. Sollte keine Voranmeldung erfolgt sein, werden die Kunden/innen entsprechend der Reihenfolge ihrer Anmeldung zur Teilnahme berücksichtigt. Runnersflows behält sich Änderungen von Veranstaltungstagen, Orten, Beginnzeiten, TrainerInnen sowie eventuell Veranstaltungsabsagen vor. In einem solchen Fall werden die Kunden/innen schriftliche davon verständigt. Sollte seitens Runnersflows ein Training/Events aus besonderem Anlass kurzfristig abgesagt werden müssen oder eine Änderung erfolgen, berechtigt dies den/die Kunden/in nicht zu einem Preisnachlass oder einer Kündigung. In diesem Fall hat der/die Kunde/in die Möglichkeit auf eine andere offene Einheit / auf einen anderen Event-Termin auszuweichen.
e) Events
Alle Events werden ab der im Event-Programm angegebenen Mindestteilnehmeranzahl abgehalten. Wenn ein Event wegen zu weniger Anmeldungen nicht zu Stande kommt, wird die Anmeldegebühr entweder zurückerstattet oder kann als Guthaben für einen anderen Event verwendet werden.
4. Haftung & Schadenersatz
In einigen Trainings-Räumlichkeiten gibt es keine verschließbaren Spinde. Sohin sind die Gegenstände in der Umkleidekabine unbeaufsichtigt. Der/die Kunde/in wird dazu angehalten, Wertsachen in den Yogaraum mitzubringen. Eine Haftung im Fall des Verlusts von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld wird ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme des Dienstleistungsangebots von Runnersflows erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Eine Haftung von Runnersflows für Unfälle bzw. körperliche Schäden von Kunden/innen wird ausgeschlossen. Eine Haftung für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen wird ebenfalls ausgeschlossen. Für Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich die Haftung von Runnersflows auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der/die Kunde/in verzichtet im gesetzlich zulässigen Ausmaß gegenüber Runnersflows auf die Geltendmachung von jeglichem Schadenersatz, der mit der Teilnahme an offenen Einheiten oder Events, entstehen könnte.
5. Gesundheit des/der Kunden/in
Der/die Kunde/in erklärt mit dem Erwerb eines Tickets oder der Anmeldung verbindlich, dass keine medizinischen sowie gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme an den Einheiten oder Events bestehen. Er erklärt, dass sie/er den körperlichen/geistigen Anforderungen gewachsen ist. Vor der Teilnahme an jeder Einheit hat der/die Kunde/in seinen Trainer über allfällige Verletzungen, Operationen oder Krankheiten, die eine Teilnahme an der Einheit oder dem Event verhindern oder erschweren könnten, zu informieren. Eine Teilnahme an Einheiten oder Events unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten ist untersagt. Während der Trainings erteilten Instruktionen sind aufmerksam Folge zu leisten und die Übungen entsprechend der Instruktionen (betreffend Zeitdauer, Art, Atmung und Position der jeweiligen Übung) auszuführen und dabei nicht über die physischen Grenzen zu gehen. Sollte der/die Kunde/in eine Instruktion nicht verstanden haben oder die Übung aus sonstigen Gründen nicht ausführen können, erklärt er sich damit einverstanden zu pausieren und nach Möglichkeit wieder an der folgenden Übung teilzunehmen. Die von Runnersflows angebotenen Dienstleistungen sind kein Heil- oder Therapieprogramme. In keiner Weise werden dadurch ärztliche Versorgung oder die Verordnung von Medikamenten ersetzt. Das Team von Runnersflows ist nach eigener Einschätzung dazu berechtigt, dem/der Kunden/in
die Ausübung von Einheiten zu verwehren. Mit der Teilnahme versichert der/die Kunde/in an keiner ansteckenden Krankheit zu leiden. Für den Fall einer Schwangerschaft ist vor Teilnahme eine ärztliche Bestätigung einzuholen und vorzulegen.
6. Datenschutz
Kundendaten werden vertraulich zum Zweck der Vertragserfüllung und für eigene Werbezwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben außer und nur sofern notwendig an Vertragspartner wie Steuerberater und Rechtsanwälte von Runnersflows. Der/die Kunde/in erklärt sich zur Weitergabe seiner Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung von Runnersflows einverstanden Der/die Kunde/in erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre Daten im System von Runnersflows für max. 10 Jahre nach dem letzten Trainings gespeichert werden.
7. Gerichtsstand, geltendes Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm. Sofern auf das Vertragsverhältnis nicht das KSchG anzuwenden ist, gilt für alle Streitigkeiten zwischen Runnersflows und den/der Kunden/in als ausschließlicher Gerichtsstand das für 1050 Wien sachlich zuständige Gericht als vereinbart.
8. Sonstiges & Salvatorische Klausel
Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als Email gewahrt. Sofern der/die Kunde/in eine E-Mailadresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch E-Mail erfolgen.